haben sie mit Berliner Gerichten zu tun, fühlen sie sich in der Hölle !






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  • Willkür
    hjwellmann.de

  • das Thema ergibt sich aus dem Verhalten aller Behörden in einer Familiensache. Eine gewalttätige Mutter wird vom Jugendamt durch Diskriminierung des Vaters bevorteilt. Die Gewalttaten der Mutter werden gedeckelt. Gerichtlich vereinbarte begleitete Umgänge werden vom Jugendamt sofort hintergangen. Hilfe wird vom Jugendamt verweigert.

    Die Gerichte deckeln das Verhalten des Jugendamtes und lassen Recht und Gesetz - Recht und Gesetz sein. Es wird dort gelogen und verleumdet und jegliches rechtliche Gehör verweigert. Kindeswohl ist nur ein hohler Begriff.


    Links Webseiten :

    

    LINKS von Webseiten : Fall Dr. Menne


    faire Behandlung bei Berliner Gerichten nicht gesichert

    Antäge werden einfach nicht bearbeitet - Dienstaufsicht wird in Berlin nicht praktizieert !


    Spruch :

    Reisenberg : Ein wirklich gerechter Richter ginge oft gleich mit ins Gefängnis. < /h4>

    Blog erstellt : 29.01.2020


    Basis dieses Problems ist :

    Willkür bei Berliner Gerichten

    die Amtsgerichte entscheiden willkürlich und Richter mißachten massiv "Recht und Gesetz", sie können sich die auch erlauben ohne zur Verantwortung gezogen zu werden, denn
    - Dienstaufsicht wird nicht praktiziert
    - und ca 90 % von Straftaten nicht verfolgt

    Menschenrechte werden ausgehebelt und Gesetze nicht angewendet

    dies geschieht von allen beteiligten Behörden :

    ein Beispiel : Mitwirkung des Kammergerichtes Berlin durch den Richter Dr. Menne, Senat 13

      der Richter Dr. Menne entscheidet im Verfahren 13 WF 99/19 mit folgenden Fehlern :

    • Rubrum Kindes ist bezüglich Adresse falsch
    • der Vater wird falsch als Antragsteller und Beschwerdeführer bezeichnet
    • der Großvater als Antragsteller wird falsch als nicht vertretungsbefügter Verfahrenbevollmächtigter bezeichnet
    • im Rubrum wird die Adresse der Mutter falsch benannt
    • als Thema wird die elterliche Sorge falsch benannt
    • unter Geschäfts-Nr. wird falsch als Aktenzeichen AG 22 F 3123/16 benannt
    • der Antrag des Großvaters wird willkürlich und gesetzlich nicht haltbar dem Vater unterstellt
    • dem Großvater wird willkürlich unterstellt, er habe als Bevollmächtigter gehandelt
    • dem Vater werden Kosten aufgebürdet, wofür er nicht verantwortlich ist
    • es wird falsch behauptet, in einem abgeschlossenen Verfahren Ablehnung und Beschwerde eingelegt zu haben
    • Der Richter Dr. Menne verdreht auch im Inhalt der Begründung die Sachverhalte :

    • es wird rechtswdrig in der Begründung auf eine erfundene Antragstellung des Großvaters abgestellt, obwohl hierzu schon mehrfach ausgeführt wurde auch in der Beschwerde vom 21.5.19, dass die Ablehnung als Großvater im Umgangsverfahren 22 F 1683/19 erfolgte
    • der Vater hatte keine Kenntnis von der Ablehnung und konnte somit auch keinen Einspruch gegen die unterstellte Bevollmächtigung tätigen
    • hier wird von den Gerichten eine erfundene Argumentation eingeführt, um die Ablehnung nicht bestätigen zu müssen
    • der Richter Dr. Menne hat keinerlei rechtliches Gehör gewährt, was sich aus den falschen Daten im Rubrum und der unsinnigen Begründung zeigt.
    • die Richter Gellermann und Dittrich handeln mit ihren Beschlüssen als nicht gesetzliche Richter, denn sie waren abgelehnt
    • auch ist noch nicht entschieden, ob das Verfahren 22 F 3123/16 rechtsgültig abgeschlossen ist, denn es läuft hierzu ein Verfassungsbeschwerdeverfahren

    dies war Basis des offenen Briefes an den regierenden Bürgermeister Berlin Müller .



    Aus meiner Sicht ist dringend einer Korrektur der Anwendung von "Recht und Gesetz" in Berlin erforderlich .


    Beispiel CSS3: Bild mit Bildbeschriftung

    Verleumdungen und üble Nachreden vom Jugendamt, Gericht, Verfahrensbeistand und Gutachter

    • der Vater hätte die Mutter schlecht gemacht, um Verfahrensvorteile zu erzwingen .....Liste
    • auf Einschätzungen von Mitarbeitern vom KIZ zur Situation wird nicht eingegangen ....
    • alle Handlungen und Taten der Mutter sind normal ...
    • Polizei und Kindergarten haben bei der Mutter jede Gefahr ausgeschlossen .... (obwohl dieses objektiv nicht möglich ist ...)
    • der Vater alle mit Beschwerden überzieht ....
    • der Vater hat den Kindergarten gekündigt ....
    • der Vater habe die Verfahren verzögert ....
    • angezeigte Gefährdungen des Kindes werden nicht zur Kenntnis genommen ....


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  • LINKS über Willkür im Familienrecht

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    bin an Erfahrungsaustausch interessiert ....

    

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