haben sie mit Berliner Gerichten zu tun, fühlen sie sich in der Hölle !
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das Thema ergibt sich aus dem Verhalten aller Behörden in einer Familiensache. Eine gewalttätige Mutter wird vom Jugendamt durch Diskriminierung des Vaters
bevorteilt. Die Gewalttaten der Mutter werden gedeckelt. Gerichtlich vereinbarte begleitete Umgänge werden vom Jugendamt sofort hintergangen. Hilfe wird vom Jugendamt verweigert.
Die Gerichte deckeln das Verhalten des Jugendamtes und lassen Recht und Gesetz - Recht und Gesetz sein. Es wird dort gelogen und verleumdet
und jegliches rechtliche Gehör verweigert. Kindeswohl ist nur ein hohler Begriff.
faire Behandlung bei Berliner Gerichten nicht gesichert
Antäge werden einfach nicht bearbeitet - Dienstaufsicht wird in Berlin nicht praktizieert !
Spruch :
Reisenberg : Ein wirklich gerechter Richter ginge oft gleich mit ins Gefängnis. <
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Blog erstellt : 29.01.2020
Basis dieses Problems ist :
Willkür bei Berliner Gerichten
die Amtsgerichte entscheiden willkürlich und Richter mißachten massiv "Recht und Gesetz", sie können sich die auch erlauben ohne zur Verantwortung gezogen zu werden, denn
- Dienstaufsicht wird nicht praktiziert
- und ca 90 % von Straftaten nicht verfolgt
Menschenrechte werden ausgehebelt und Gesetze nicht angewendet
dies geschieht von allen beteiligten Behörden :
ein Beispiel : Mitwirkung des Kammergerichtes Berlin durch den Richter Dr. Menne, Senat 13
der Richter Dr. Menne entscheidet im Verfahren 13 WF 99/19 mit folgenden Fehlern :
Rubrum Kindes ist bezüglich Adresse falsch
der Vater wird falsch als Antragsteller und Beschwerdeführer bezeichnet
der Großvater als Antragsteller wird falsch als nicht vertretungsbefügter Verfahrenbevollmächtigter bezeichnet
im Rubrum wird die Adresse der Mutter falsch benannt
als Thema wird die elterliche Sorge falsch benannt
unter Geschäfts-Nr. wird falsch als Aktenzeichen AG 22 F 3123/16 benannt
der Antrag des Großvaters wird willkürlich und gesetzlich nicht haltbar dem Vater unterstellt
dem Großvater wird willkürlich unterstellt, er habe als Bevollmächtigter gehandelt
dem Vater werden Kosten aufgebürdet, wofür er nicht verantwortlich ist
es wird falsch behauptet, in einem abgeschlossenen Verfahren Ablehnung und Beschwerde eingelegt zu haben
Der Richter Dr. Menne verdreht auch im Inhalt der Begründung die Sachverhalte :
es wird rechtswdrig in der Begründung auf eine erfundene Antragstellung des Großvaters abgestellt, obwohl hierzu schon mehrfach ausgeführt wurde auch in der Beschwerde vom 21.5.19, dass die Ablehnung als Großvater im Umgangsverfahren 22 F 1683/19 erfolgte
der Vater hatte keine Kenntnis von der Ablehnung und konnte somit auch keinen Einspruch gegen die unterstellte Bevollmächtigung tätigen
hier wird von den Gerichten eine erfundene Argumentation eingeführt, um die Ablehnung nicht bestätigen zu müssen
der Richter Dr. Menne hat keinerlei rechtliches Gehör gewährt, was sich aus den falschen Daten im Rubrum und der unsinnigen Begründung zeigt.
die Richter Gellermann und Dittrich handeln mit ihren Beschlüssen als nicht gesetzliche Richter, denn sie waren abgelehnt
auch ist noch nicht entschieden, ob das Verfahren 22 F 3123/16 rechtsgültig abgeschlossen ist, denn es läuft hierzu ein Verfassungsbeschwerdeverfahren
dies war Basis des offenen Briefes an den regierenden Bürgermeister Berlin Müller .
Aus meiner Sicht ist dringend einer Korrektur der Anwendung von "Recht und Gesetz" in Berlin erforderlich .
Verleumdungen und üble Nachreden vom Jugendamt, Gericht, Verfahrensbeistand und Gutachter
der Vater hätte die Mutter schlecht gemacht, um Verfahrensvorteile zu erzwingen .....Liste
auf Einschätzungen von Mitarbeitern vom KIZ zur Situation wird nicht eingegangen ....
alle Handlungen und Taten der Mutter sind normal ...
Polizei und Kindergarten haben bei der Mutter jede Gefahr ausgeschlossen .... (obwohl dieses objektiv nicht möglich ist ...)
der Vater alle mit Beschwerden überzieht ....
der Vater hat den Kindergarten gekündigt ....
der Vater habe die Verfahren verzögert ....
angezeigte Gefährdungen des Kindes werden nicht zur Kenntnis genommen ....
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